Ländername | Republik Östlich des Uruguay, República Oriental del Uruguay |
Fläche | 176.215 km2 |
Hauptstadt | Montevideo |
Bevölkerung | 3.444.263 |
Sprache | Spanisch |
Staats-/Regierungsform | Präsidiale Demokratie mit direkt gewähltem Präsidenten; 2 Kammern mit 30 Senatoren und 99 Abgeordneten Verfassung von 1967 mit Änderungen von 1996 |
Staatsoberhaupt | Präsident Yamandú Orsi (Partei Frente Amplio), seit 01.03.2025, Amtszeit 5 Jahre. |
Regierungschef | Präsident Yamandú Orsi (Partei Frente Amplio), seit 01.03.2025, Amtszeit 5 Jahre. |
Außenminister | Mario Lubetkin (seit 01.03.2025) |
Währung | uruguayischer Peso |
Zeitzone | UTC-3, UTC-2 |
Reiseadapter | C, F, I, L |
Kfz-Länderkennzeichen | UY |
ISO-3166 | UY, URY |
Internet-TLD | .uy |
Landesvorwahl | +598 |
Website | https://www.gub.uy/ |
Das Hauptverkehrsmittel ist der Autobus. Es gibt zahlreiche gute Busgesellschaften, die über moderne und klimatisierte Fahrzeuge verfügen.
Für den Straßenverkehr wird der Abschluss einer Unfallversicherung sowie einer Kaskoversicherung empfohlen. Bei einem Autounfall sollte die Polizei immer hinzugezogen werden. Allerdings ist sie bei Sachschäden nach uruguayischem Recht nicht zu einer Mitwirkung verpflichtet. Umsichtiges Fahren wird empfohlen und nächtliche Überlandfahrten sollten aus Sicherheitsgründen vermieden werden. Bei Unfällen mit Personenschäden ist auch bei fahrlässiger Verursachung mit Gefängnisstrafe und vorab mit Untersuchungshaft bis zum Beginn des Prozesses zu rechnen.
Es gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Die allgemeine, für den innerstädtischen Verkehr in Uruguay festgelegte, Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h.
Die Polizei führt Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen durch und verhängt bei Zuwiderhandlungen hohe Geldbußen, aktuell in Montevideo etwa 240 bzw. 450 EUR.
Auch die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist in Uruguay verboten.
Bei der Beförderung durch Taxis ist die Vorbestellung durch eine allgemeine Taxirufnummer ratsam; für eventuelle Reklamationen sollte die Kennnummer des Taxis vom Schild auf dem Dach des Fahrzeugs notiert werden, die mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmen sollte. Insbesondere in Montevideo empfiehlt sich die Nutzung von Taxi-Apps, die den Namen, das Fahrzeug und die Fahrtstrecke aufzeichnen.
Der deutsche Führerschein im Plastikkartenformat wird für touristische Aufenthalte als ausreichend anerkannt.
Uruguay hat als erstes südamerikanisches Land gleichgeschlechtliche Ehen anerkannt. Die Toleranz gegenüber ist hoch.
Touristen sind der Konsum, der Besitz und der Handel mit Marihuana und allen anderen Drogen verboten. Nur Privatpersonen mit dauerhaftem rechtmäßigen Aufenthalt in Uruguay ist unter bestimmten Voraussetzungen der Besitz von Cannabispflanzen erlaubt. Der Handel mit Marihuana, wie auch der mit anderen Rausch- und Betäubungsmitteln, bleibt auch diesen Personen grundsätzlich verboten. Der Polizei obliegt im Einzelfall die Entscheidung, ob sie den Besitz einer bestimmten Menge von Marihuana, mit der eine Person angetroffen wird, als Eigenbedarf ansieht oder zur Strafanzeige bringt.
Landeswährung ist der uruguayische Peso (UYU). Internationale Kreditkarten werden allgemein akzeptiert. Mit Kredit- sowie Debitkarten (Girocard, mit Maestro) kann an vielen Geldautomaten Bargeld abgehoben werden.
USD und EUR sind als Zahlungsmittel anerkannt und können problemlos in den zahlreichen Wechselstuben (Casas de Cambio) zum aktuellen Kurs gegen die einheimische Währung UYU gewechselt werden.
Es bestehen keine Pflichtimpfungen für Uruguay. Eine Gelbfieberimpfung ist bei Reisen nach bzw. Reisen aus Uruguay in ein Drittland nicht vorgeschrieben oder erforderlich.
Seit November 2023 kommt es hauptsächlich im nördlichen Argentinien, aber auch in Uruguay, zu Ausbrüchen der durch dämmerungsaktive Mücken übertragenen WEE, die in der Regel Huftiere betrifft, aber auch Menschen gefährden kann. Es sind mehrere Fälle bei Menschen aufgetreten. Die Erkrankung führt bei Menschen zu hohem Fieber und einer Gehirnentzündung. Aufgrund der ungewöhnlich langen und schweren Regenfälle in den letzten Monaten wird in der Region mit einer erheblichen Zunahme durch Mücken übertragener Infektionen gerechnet.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Diese seltene virale Erkrankung wird landesweit meist in ländlichen Gebieten durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Hantavirus.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Das medizinische Versorgungsangebot ist in großen Städten und insbesondere Montevideo in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Die Versorgung ist auf dem Lande jedoch bisweilen technisch, apparativ und hygienisch problematisch.
Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen.
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- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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In Montevideo gab es in den letzten Jahren einen spürbaren Anstieg der Kriminalität. Der Schwerpunkt liegt auf Raub- und Diebstahlsdelikten, zunehmend mit Waffengewalt.
Bewaffnete Raubüberfälle auf Restaurants in besseren Wohngegenden Montevideos nehmen zu. Besonders kritisch sind bestimmte Straßen und Viertel der Altstadt und des Zentrums, insbesondere außerhalb der Geschäftszeiten, aber auch die Ausgehviertel Punta Carretas, Pocitos und Carrasco.
Es herrscht gemäßigt-warmes Klima.
Dürren, Überschwemmungen und auch starke Stürme können zu jeder Jahreszeit auftreten.
Vor allem in den Sommermonaten von Dezember bis März kann es in Uruguay zu Busch- und Waldbränden kommen.
Das Hauptverkehrsmittel ist der Autobus. Es gibt zahlreiche gute Busgesellschaften, die über moderne und klimatisierte Fahrzeuge verfügen.
Für den Straßenverkehr wird der Abschluss einer Unfallversicherung sowie einer Kaskoversicherung empfohlen. Bei einem Autounfall sollte die Polizei immer hinzugezogen werden. Allerdings ist sie bei Sachschäden nach uruguayischem Recht nicht zu einer Mitwirkung verpflichtet. Umsichtiges Fahren wird empfohlen und nächtliche Überlandfahrten sollten aus Sicherheitsgründen vermieden werden. Bei Unfällen mit Personenschäden ist auch bei fahrlässiger Verursachung mit Gefängnisstrafe und ggf. vorab mit Untersuchungshaft bis zum Beginn des Prozesses zu rechnen.
Es gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Die allgemeine, für den innerstädtischen Verkehr in Uruguay festgelegte, Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h.
Die Polizei führt Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen durch und verhängt bei Zuwiderhandlungen hohe Geldbußen, aktuell in Montevideo etwa 240 bzw. 450 EUR.
Auch die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist in Uruguay verboten.
Bei der Beförderung durch Taxis ist die Vorbestellung durch eine allgemeine Taxirufnummer ratsam; für eventuelle Reklamationen sollte die Kennnummer des Taxis vom Schild auf dem Dach des Fahrzeugs notiert werden, die mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmen sollte. Insbesondere in Montevideo empfiehlt sich die Nutzung von Taxi-Apps, die den Namen, das Fahrzeug und die Fahrtstrecke aufzeichnen.
Der deutsche Führerschein im Plastikkartenformat wird für touristische Aufenthalte als ausreichend anerkannt.
Uruguay hat als erstes südamerikanisches Land gleichgeschlechtliche Ehen anerkannt. Die Toleranz gegenüber LGBTIQ ist hoch.
Touristen sind der Konsum, der Besitz und der Handel mit Marihuana und allen anderen Drogen verboten. Nur Privatpersonen mit dauerhaftem rechtmäßigen Aufenthalt in Uruguay ist unter bestimmten Voraussetzungen der Besitz von Cannabispflanzen erlaubt. Der Handel mit Marihuana, wie auch der mit anderen Rausch- und Betäubungsmitteln, bleibt auch diesen Personen grundsätzlich verboten. Der Polizei obliegt im Einzelfall die Entscheidung, ob sie den Besitz einer bestimmten Menge von Marihuana, mit der eine Person angetroffen wird, als Eigenbedarf ansieht oder zur Strafanzeige bringt.
Landeswährung ist der uruguayische Peso (UYU). Internationale Kreditkarten werden allgemein akzeptiert. Mit Kredit- sowie Debitkarten (Girocard, ggf. mit Maestro) kann an vielen Geldautomaten Bargeld abgehoben werden.
USD und EUR sind als Zahlungsmittel anerkannt und können problemlos in den zahlreichen Wechselstuben (Casas de Cambio) zum aktuellen Kurs gegen die einheimische Währung UYU gewechselt werden.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise gültig sein.
Ein Passverlust muss bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden. Diese Anzeige wird zur Ausstellung des neuen deutschen Passes und zur Ausreise aus Uruguay benötigt.
Deutsche Touristen benötigen bei Einreise mit gültigem Reisepass für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Einreisevisum. Grundsätzlich kann kurz vor Ablauf der 90 Tage eine einmalige Verlängerung des Aufenthalts bei der Einwanderungsbehörde in Uruguay beantragt werden.
Für eine weitere Verlängerung muss – je nach Aufenthaltszweck- eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Nach Einführung einer elektronischen Einreisekontrolle (E-Gate) erhalten Ausländer bei ihrer Einreise nach Uruguay nicht mehr in allen Fällen einen Einreisestempel in ihren Reisepass. Erwachsene Reisende mit biometrischen Reisepässen haben die Möglichkeit der Nutzung automatischer E-Gates. Durch die Nutzung dieser E-Gates werden Datum der Einreise und Passdaten im IT-System der uruguayischen Migrationsbehörde gespeichert. Probleme aufgrund des fehlenden Einreisestempels sind bei anschließender Ausreise aus Uruguay innerhalb des erlaubten Zeitraums nicht zu erwarten.
Der Erhalt eines Einreisestempels ist weiterhin möglich, wenn Reisende anstelle der automatischen E-Gates die bisherigen mit Beamten der uruguayischen Migrationsbehörde besetzten Kabinen nutzen.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Nach einem Aufenthalt von mehr als einem Jahr in Uruguay ist für Minderjährige, die nicht in Begleitung aller sorgeberechtigten Personen reisen, eine Einverständniserklärung für die Ausreise erforderlich.
Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist bis zum Gegenwert von 10.000 USD gestattet.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf dürfen zollfrei eingeführt werden, bei elektronischen Geräten erfolgt oft eine genaue Kontrolle von Wert und Menge.
Pflanzliche und tierische Produkte (auch Samen, Früchte etc.) dürfen nicht eingeführt werden.
Nicht alle Medikamente dürfen nach Uruguay eingeführt werden.
Für die Einreise mit einem Fahrzeug, das nicht im Mercosur zugelassen ist, ist eine Einfuhrerlaubnis der uruguayischen Zollbehörde erforderlich. Diese Erlaubnis wird üblicherweise direkt bei Einreise für einen Zeitraum von 365 Tagen ausgestellt, unabhängig von der Gültigkeit des Visums des Halters. Grundsätzlich ist das Fahrzeug bei der Ausreise des Fahrzeughalters mit auszuführen.
Falls das Fahrzeug zwischenzeitlich ausgeführt wird (z.B. durch Fahrt in Nachbarländer), muss eine Mindestaufenthaltstzeit außerhalb Uruguays beachtet werden. Über die Länge der Mindestzeit informiert die uruguayische Zollbehörde. Auf keinen Fall ist die Wiedereinreise mit dem Fahrzeug am gleichen Tag der Ausreise möglich, um eine Verlängerung der Einfuhrerlaubnis zu erhalten.
Muss der Fahrzeughalter aufgrund "höherer Gewalt" Uruguay verlassen und ist er nicht in der Lage sein Fahrzeug zeitgleich auszuführen, muss er dies der uruguayischen Zollbehörde anzeigen. Im Falle der Nichteinhaltung dieses Verfahrens drohen Bußgelder und/oder die Beschlagnahmung des Fahrzeugs durch die uruguayische Zollbehörde.
In jedem Fall sind durchgängig die Originale oder Kopien der das Fahrzeug betreffenden Unterlagen (Fahrzeugpapiere, Versicherungsnachweis, Führerschein des Fahrzeughalters, ggfs. Vollmachten) im Fahrzeug zu belassen.
Weitere Informationen erteilt die uruguayische Zollbehörde.
Für die Einreise mit Hunden und Katzen aus Europa muss beim Veterinäramt des Ursprungslandes ein Sanitärzeugnis beantragt werden, aus dem der Gesundheitszustand sowie die Tollwutimpfung des Tiers hervorgeht. Bei der Einreise nach Uruguay müssen das Tier und das Sanitärzeugnis gegenüber dem Büro für Tiergesundheit im MGAP (Ministerio de Ganadería Agricultura y Pesca) vorgestellt werden.
Es bestehen keine Pflichtimpfungen für Uruguay. Eine Gelbfieberimpfung ist bei Reisen nach bzw. Reisen aus Uruguay in ein Drittland nicht vorgeschrieben oder erforderlich.
Seit November 2023 kommt es hauptsächlich im nördlichen Argentinien, aber auch in Uruguay, zu Ausbrüchen der durch dämmerungsaktive Mücken übertragenen WEE, die in der Regel Huftiere betrifft, aber auch Menschen gefährden kann. Es sind mehrere Fälle bei Menschen aufgetreten. Die Erkrankung führt bei Menschen zu hohem Fieber und einer Gehirnentzündung. Aufgrund der ungewöhnlich langen und schweren Regenfälle in den letzten Monaten wird in der Region mit einer erheblichen Zunahme durch Mücken übertragener Infektionen gerechnet.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Diese seltene virale Erkrankung wird landesweit meist in ländlichen Gebieten durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Hantavirus.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Das medizinische Versorgungsangebot ist in großen Städten und insbesondere Montevideo in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Die Versorgung ist auf dem Lande jedoch bisweilen technisch, apparativ und hygienisch problematisch.
Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen.
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Die allgemeine medizinische Versorgung ist in Montevideo gut und in den größeren Städten des Inlands ausreichend. In Montevideo gibt es Krankenhäuser und deutschsprachige Ärzte. Die Behandlungskosten sind jedoch hoch.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
---|---|---|
Gelbfieber | 1 | - |
Cholera | Nein | - |
Typhus & Polio | 2 | - |
Essen & Trinken | 3 | - |
Malaria | Nein | - |
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten kommen. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die in Uruguay den Transitraum nicht verlassen.
[2] Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[3] Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Trinkwasser kann im Allgemeinen unbesorgt getrunken werden. Außerhalb der größeren Städte ist es jedoch nicht immer keimfrei und sollte sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist pasteurisiert und kann, ebenso wie Milchprodukte aus ungekochter Milch, Fleischwaren, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse, unbesorgt verzehrt werden.
Chagas-Erkrankungen werden durch Raubwanzen, die vor allem in den ländlichen Gebieten im Inneren des Landes vorkommen, herbeigeführt. Bei Übernachtungen in einfachen Hütten und im Freien empfiehlt sich ein Insektenschutz mit Moskitonetzen.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Österreich | Ja | Nein | Ja |
Schweiz | Ja | Nein | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
Türkei | Ja | Nein | Ja |
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Allein oder mit nur einem Sorgeberechtigten reisende Minderjährige benötigen eine vom zuständigen Konsulat auf Spanisch ausgestellte und vom/von den Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Ausreise aus Uruguay länger als ein Jahr in Uruguay aufgehalten haben.
Für Katzen, Hunde und andere Haustiere wird ein internationales Gesundheitszeugnis benötigt, das u.a. bescheinigt, dass das Tier frei von Parasiten ist. Zusätzlich wird ein internationaler Impfpass mit Nachweis einer Tollwutimpfung verlangt, der bestätigt, dass die Impfung maximal 30 Tage vor der Einreise vorgenommen wurde. Der Impfpass muss ein Foto des Tieres enthalten.
Bei Hunden zusätzlich: Impfung gegen „Tenia Echinococcus granulozus“ muss mit dem Mittel Praziquantel zwischen 72 Stunden bis 30 Tage vor Abreise verabreicht und im Impfpass vermerkt werden.
Für die Ausreise von Hunden und Katzen aus Uruguay, die sich länger als 30 Tage im Land aufgehalten haben, ist es innerhalb von 10 Tagen vor Ausreise aus Uruguay erforderlich, eine entsprechende Bescheinigung beim „Ministerio de Ganaderia Agricultura y Pesca“ (Tel: 23 08 86 53 -Anschrift: Millán 4741, Montevideo- oder 2412 63 38 -Anschrift: Constituyente 1476, Montevideo-) ausstellen zu lassen.
Achtung: Da es keine Quarantäneeinrichtung gibt, werden Tiere, die die nötigen Einfuhrbestimmungen nicht erfüllen, getötet. Detaillierte Informationen von den zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Vögel dürfen nicht eingeführt werden.
Hinweis: Genaue Angaben zur Einfuhr von Haustieren sind auf der Webseite des Generalkonsulats von Uruguay in Hamburg (www.conuruale.de) erhältlich.
3-4 Wochen.
3 Monate, Verlängerung um weitere 3 Monate vor Ort bei der Dirección Nacional de Migración möglich.
Die Möglichkeit des Transit without visa (TWOV) besteht nicht. Ein Transitvisum ist für alle visumpflichtigen Reisenden erforderlich.
Transit- und Touristenvisum.
Die erforderlichen Unterlagen sind je nach Nationalität unterschiedlich und sind bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Einzelfall zu erfragen. Unter Umständen ist eine Genehmigung aus Monetvideo notwendig.
Der Umtausch sollte vorzugsweise in Banken oder Wechselstuben (Casas de Cambio) vorgenommen werden, beim Umtausch in Hotels ist der Kurs meist ungünstiger. Die Inflationsrate ist niedriger als in den meisten anderen südamerikanischen Ländern, die Wechselkurse schwanken aber dennoch häufig.
1 Uruguayischer Peso = 100 Centésimos. Währungskürzel: $U, UYU (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 2.000, 1.000, 500, 200, 100, 50 und 20 NU$; Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 2 und 1 NU$ sowie 50, 20 und 10 Centésimos.
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen ist bis zu einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar gestattet.
Gängige Kreditkarten wie American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. In Montevideo können zahlreiche Taxis mittels Lesegeräten bargeldlos bezahlt werden.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Uruguay in Montevideo in wenigen Banken und Wechselstuben eingelöst werden.
Mo-Fr 13.00-17.00 Uhr.
Zollfreie Obergrenzen für DUTY-FREE-SHOPS in Uruguay (Personen ab 18 Jahren):
Produkte im Gegenwert von bis zu 850 US$, die in Duty-free-Shops im Ankunftsbereich erworben wurden (Dekret 376/022 und dessen Änderungen).
Folgende Maximalmengen an Alkoholika und Tabakwaren können zollfrei von ankommenden Reisenden nach Uruguay eingeführt werden, wenn sie aus Nicht-MERCOSUR-Ländern ankommen (Personen ab 18 Jahren):
6 l alkoholische Getränke und 4 Schachteln Zigaretten. Dieser Beschluss umfasst nicht Wein, Schaumwein und ähnliche Getränke.
Freigepäck im Wert von bis zu 500 US$ darf nach Uruguay von Reisenden über den See- oder Luftweg einmal pro Jahr zollfrei importiert werden.
Freigepäck im Wert von bis zu 300 US$ darf nach Uruguay von Reisenden über den Landweg zollfrei importiert werden.
Personen unter 18 Jahren stehen jeweils 50 Prozent des jeweiligen Freigepäcks zu.
Achtung: Touristen müssen eine elektronische Einfuhrerklärung abgeben.
Es ist verboten, pflanzliche und tierische Produkte sowie E-Zigaretten und Zubehör einzuführen.
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